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Archiv des Autors: Uwe Voss
Ole-Christopher Plambeck: Schwarz-Grün setzt die richtigen Schwerpunkte

Ole Plambeck MdL
Zur Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023 der Landesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole Plambeck:
„Der Haushalt 2023 ist weiterhin von den aktuellen Herausforderungen, wie Energiekrise, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten und den Nachwirkungen von Corona geprägt. Trotzdem gelingt es der Landesregierung die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass der Katastrophenschutz mit 11 weiteren Stellen im Innenministerium aufgestockt werden soll und dass für das Sofortprogramm für die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern 10 Millionen Euro eingeplant werden. Damit wird der Brand- und Katastrophenschutz im Land weiter gestärkt.
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CDU Segeberg diskutiert Kreiswahlprogramm

(vlnr) Der CDU Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Ole Plambeck, StaatssekretärJörg Sibbel und der CDU Kreistagsfraktionsvorsitzende und CDU Spitzenkandidat zur Kreistagswahl Torsten Kowitz.

Das Wahlprogramm wird diskutiert
Bad Segeberg – Am Sonnabend diskutierten 50 CDU-Kommunalpolitiker aus dem Kreis Segeberg in einer vierstündigen Sitzung über ihr siebzehnseitiges Kreiswahlprogramm. Als besonderer Gast beim Brunch-Treffen im Ihlsee-Restaurant wies Jörg Sibbel, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein auf die gute Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Kommunen hin und begründete die gesetzlichen Änderungen bei Bürgerbegehren und den aktuellen Stand bei den Landesplanungen. Einen großen Raum nahm die Fortschreibung der Landesplanung für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein und die Zukunft der Solaranlagen ein.
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Ole Plambeck – Rechtssicheres Verfahren notwendig

Ole Plambeck MdL
Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und ich würde es auch auf die Grundsteuermessbescheide erweitern, vorläufig zu erlassen, finde ich grundsätzlich sinnvoll.
Die Frage ist nur, ob dies so ohne weiteres möglich ist.
Wir reden hier über die vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 der Abgabenordnung.
Dies ist nämlich nur möglich, wenn ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Denn nur dann kann ein Bescheid vorläufig festgesetzt werden. Diese Regelung ist unter anderem anzuwenden, wenn
· das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt hat und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet ist,
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