Katja Rathje-Hoffmann: Eltern entlasten, Verlässlichkeit schaffen, Bürokratie abbauen

Rede von Katja Rathje-Hoffmann MdL im Landtag Schleswig-Holstein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dieser Plenartagung beschäftigen wir uns mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes. Noch vor der Sommerpause verabschiedeten wir das Kita-Vorschaltgesetz, um jetzt schon Vertragsverhandlungen mit den Kitaträgern für die kommenden Jahre zu ermöglichen.

Auch erfüllten wir den Wunsch der meisten Beteiligten, dass das Übergangssystem der Finanzierung zum Zielsystem wird. Unsere Aufgabe war es die Ergebnisse und Erkenntnisse der Evaluation vom Frühjahr 2024 gesetzlich umzusetzen.

Wir überprüfen, was sinnvoll und praktikabel ist – und was besonders wichtig ist – was nicht gut läuft und problematisch ist. Und was geändert werden muss.

Und auch heute möchte ich mich bei allen Beteiligten für Ihre Arbeit am Evaluationsprozess zu bedanken. Für ihre konstruktive Mitarbeit und die Meinungen  und die Erfahrungen, die eingeflossen sind - und uns allen sehr weitergeholfen haben. Wir bereiten hiermit die gesetzliche Grundlage für die Finanzierungsvereinbarungen mit den freien Trägern, den Standortkommunen und dem Land vor. Anhand der Evaluationsergebnisse wurden 10 Punkte herausgearbeitet, die das Kita-Gesetz noch mehr stärken.

Zur großen Freude der Eltern ist es uns gelungen, - und dass trotz der Finanzlücke von 120 Millionen Euro - auf Beitragserhöhungen zu verzichten. Das bedeutet für die Eltern stabile Beiträge – wie bisher und kein Cent mehr.

Mindestens genauso wichtig ist die Verlässlichkeit in der Kita-Betreuung. Wir stärken die Fachkräfte durch festgelegte Vor- und Nachbereitungszeiten und für Fortbildungen und Elterngespräche. Zusätzlich stärken wir die Position der stellvertretenden Kitaleitung durch extra Verfügungszeiten für diese wichtige Aufgabe.

Viele Einrichtungen äußerten Kritik am statischen Betreuungsschlüssel. Die Evaluation hat hier konkreten Handlungsbedarf erkannt. Für eine bessere Personalplanung in unseren Kindertagesstätten wird es zukünftig den flexiblen
„Anstellungsschlüssel“ geben.

Das oberste Ziel ist weiterhin, Gruppen- und Einrichtungsschließungen wirksam zu vermeiden. Auch unter Anwendung des Anstellungsschlüssels bleibt die Betreuungsqualität durch den bewährten Fachkraft / Kind-Schlüssel erhalten. Die
Situation, dass z.B. vier Fachkräfte in den Nachmittagsstunden nur sechs Kinder betreuen und beaufsichtigen, wird der Vergangenheit angehören. Die Kitas entscheiden künftig selbst, wie das Fachpersonal eingesetzt werden soll. Das trauen wir den Kitas zu! Mit dieser Maßnahme wird mehr Verlässlichkeit im System geschaffen und die Geldmittel zielgerechter verwendet.

Dazu kommt noch der Bürokratieabbau im Sachkostenbereich, der es ermöglicht, Standards auf kommunaler Ebene festzulegen. Die Sachkostensystematik wird flexibler und praxistauglicher. So wird im Gesetz zudem der monatliche Neubauzuschlag für Kitas ab Baujahr 2001 festgelegt. Einen deutlichen Bürokratieabbau gibt es bei der täglichen Dokumentations- und Nachweispflicht. Hier entfallen diverse Meldungen an den Kreis oder an die kreisfreien Städte. Solche Maßnahmen führten in der Vergangenheit oft zu Rückforderungen durch die Träger der Jugendhilfe, also die Kreise und Kreisfreien Städte.

Zukünftig wird es nur anlassbezogene Überprüfungen der Kitas durch die Fachaufsicht geben. Das intensive und teils ertragreiche Rückforderungsmanagement gehört ab 2025 der Vergangenheit an. Das erspart viel Ärger und Frust in den Kommunen. Erfreulich ist auch, dass es weniger starre Vorgaben zu räumlichen Standards in den Einrichtungen geben wird. Künftig sind räumliche Doppelnutzungen, wie z.B. bei Schlafräumen möglich.

Gleichermaßen wichtig ist es auch, dass nun die sog. Helfenden Hände im Gesetz geregelt sind, so wie auch die Sprach-Kitas und die Perspektiv-Kitas. Und nicht nur das – Wir stärken auch die Position der Kindertagespflege deutlich mit der Anhebung der Vergütung, dem sog. Anerkennungsbeitrag und der Anhebung der Sachaufwandsentschädigung.

Darüber hinaus erhöhen wir auch die Anzahl der Ausfalltage. Im Sachkostenbetrag werden künftig 52 Ausfalltage jährlich finanziell berücksichtigt:

Also
- 30 Tage für Urlaub
- 20 Tage für krankheitsbedingte Ausfälle
- 2 Regenerationstage
- und es wird der Reformationstag als Feiertag wirksam.

Nicht vergessen dürfen wir die kleinen Kitas im Land. Etwa 13 Prozent aller Kitas haben nur eine Gruppe. Hier wird es zusätzliches Geld für Vertretungsregelungen geben. Für mehr Verlässlichkeit und Qualität. Ein Evaluationsergebnis war auch die Feststellung der Finanzlücke von 120 Millionen Euro. Zudem blieben tarifliche Sonderzahlungen unberücksichtigt. Diese Lücke galt es zu schließen und das haben wir geschafft!

Land und Kommunen geben ab dem nächsten Jahr jährlich jeweils 20 Millionen Euro zusätzlich ins System. Ein gesetzliches Monitoring alle drei Jahre sorgt dafür, dass die Kalkulationsparameter überprüft werden und am Bedarf des Systems gearbeitet wird.

Wir freuen uns, dass wir ein Gesetz auf die Beine gestellt haben, welches

1. weiterhin die Eltern entlastet
2. Verlässlichkeit schafft
3. Bürokratie abbaut

Herzlichen Dank!
 

 

FU Kreisverband Segeberg
1. Vorsitzende Maren Storjohann

Hamburger Straße 29
23795 Bad Segeberg

Telefon: 0176/60457110
Email: info@fu-segeberg.de